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Anerkannte Gemeinnützigkeit nach

  • a) Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO): Organisation und Durchführung von Kulturreisen und Retreats.
  • b) Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO): Workshops, Kurse, Seminare, Coachings und Treffen zur Förderung von emotionaler Intelligenz (EQ), Achtsamkeitslehre, Persönlichkeitsentwicklung, Selbstliebe und Nächstenliebe, Yoga – Philosophie, Geschichte des Yoga, Yoga im Allgemeinen, Stressmanagement, Gemeinsamkeiten der Religionen und Spiritualität, sowie anderen Bildungsmaßnahmen, die hilfreich auf dem Lebensweg eines Menschen sein können oder Menschen befähigen anderen Menschen etwas zu lehren und damit einen biopsychosozialen Ansatz verfolgen. Aus-/Weiterbildung und Austausch von (Yoga-)Lehrern, Übungsleitern, Trainern, Coaches und Helfern.
  • c) Sport (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO): Kursangebote und Workshops im Bereich der Prävention und Rehabilitation, aber auch im Breitenband. Für bestimmte Zielgruppen und gemischte Gruppen wie, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Schwangere, Mütter, ältere Menschen, erkrankte Menschen und Menschen mit Behinderung. Präventive Kurse, Workshops usw. zum Erhalt der Beweglichkeit und Mobilität, sowie Förderung von Entspannung und Reduzierung von Stress. Rehabilitative Kurse und Workshops, sowie Kurse und Workshops zur Förderung von Lebensfreude, Spiel, Spaß und Beweglichkeit. Die entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes für alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports. Angebote der Jugendsozialarbeit und der bewegungsorientierten Jugendarbeit sind denkbar. Die Durchführung von sportspezifischen Vereinsveranstaltungen. Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Lehrern, Übungsleitern, Trainern, Coaches und Helfern.
  • d) Brauchtumspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO): Veranstaltungen zur Verbreitung der Yogaphilosophie, indische Bräuche und Kultur, buddhistische Rituale und Bräuche, Bräuche und Rituale aus dem Schamanismus und anderen Naturvölkern.